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Handels- und Gesellschaftsrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht

Wir beraten und vertreten insbesondere mittelständische Unternehmer, aber auch Einzelunternehmer und Kunden in allen Bereichen des Handelsrechts, des Kaufrechts und des Werkvertragsrechts.

Dies beginnt bei der Beratung zur Gestaltung von Kauf- oder Werkverträgen samt AGBs, geht über zur Prozessführung zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (z.B. Kaufpreis- oder Werklohnansprüche, Gewährleistung, Beweissicherung) und geht nahtlos über in die Vollstreckung der erreichten Vergleichen oder Urteilen für unsere Mandanten[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]