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Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht

„Der Verteidiger ist einzig seinem Mandanten verpflichtet. Seine Aufgabe ist einzig die Verteidigung. Verfehlt er sie, gerät nicht nur das Gefüge des Strafprozesses ins Wanken. Der Strafverteidiger selbst würde ein Schutzrecht der Bürger demontieren.“ (Zitat von Ferdinand von Schirach, Buchautor und Strafverteidiger)

Im Rahmen unserer Verteidigung stehen wir Ihnen kompetent, schnell und zuverlässig zur Seite. Wir betreuen Sie im:

– Ermittlungsverfahren: Das Ermittlungsverfahren ist der Ausgangspunkt jedes Buß- und Strafgeldverfahrens. Die Staatsanwaltschaft oder andere Strafverfolgungsbehörden (z.B. Polizeibehörden) leiten ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhalten, welche den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde. Sind alle erforderlichen Beweise erhoben worden, schließt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ab, indem sie öffentlichen Klage erhebt oder das Verfahren einstellt.
– Zwischenverfahren: Es bezeichnet den zwischen Ermittlungsverfahren und dem Hauptverfahren liegenden Teilabschnitt des strafrechtlichen Erkenntnisverfahren. Das Zwischenverfahren beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht und endet mit der Entscheidung über die Eröffnung oder Nichteröffnung des Hauptverfahrens.
– Hauptverfahren: Das Hauptverfahren ist der abschließende Teil des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens. Es beginnt mit der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung durch den Eröffnungsbeschluss und endet mit dem Urteil oder der Einstellung des Verfahrens.
– und bei der strafrechtlichen Nachsorge: Das Strafverfahren ist mit der Verkündung des Urteils noch nicht beendet. Es schließen sich noch die Strafvollstreckung („ob“), der Strafvollzug („wie“) und damit im Zusammenhang stehende Themen wie z.B. Erfassung der Daten in den Registern, Bewährung, zivilrechtliche Ansprüche, Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen sowie berufsrechtliche Nebenfolgen an. Wie Sie sehen beinhaltet das Strafverfahren mehrere „Stationen“. Melden Sie sich daher frühzeitig bei uns, da ihr Verhalten am Anfang des Ermittlungsverfahrens die Weichen für die spätere Entscheidung stellen kann.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]