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Hausgeldbetreuung

Ein weiterer zentraler Tätigkeitsbereich der Kanzlei ist die Betreuung von Eigentümergemeinschaften / Hausverwaltungen in Hinblick auf Hausgeldrückstände. Anders als bei manchen Kollegen soll die Bearbeitung bzw. Betreuung nach unserer Vorstellung von einem umfassenden Mandat nicht nur die bloße Anmahnung und Titulierung der Forderungen, sondern auch die Vollstreckung der Forderungen im Wege der Zwangsversteigerung umfassen. Es soll also eine vollumfängliche Betreuung gewährleistet werden, die den Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen die komplette Forderungsverfolgung samt der damit verbunden Haftungsgefahren abnimmt. Ziel der ganzen Tätigkeit ist hierbei außerdem, den Arbeits- und Aktenaufwand möglichst gering zu halten, weswegen in weiten Teilen auf elektronischen Datenaustausch gesetzt wird. Durch die speziellen Kenntnisse aus dem Bereich der Zwangsverwaltung wird überdies gewährleistet, dass auch dieses Instrument zur Haftungsreduktion eingesetzt und genutzt werden kann.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]