Arbeitsrecht
Neben den eigenen vier Wänden und dem täglichen Brot handelt es sich bei unserer Arbeit um einen unserer zentralsten Teile unseres täglichen Lebens, denn ohne Arbeit kann nahezu niemand sein Leben absichern und fröhlich in die Zukunft blicken. Um diesen Zustand zu erhalten, bietet die Kanzlei Ihnen eine umfassende und persönliche Plattform zur Beratung und Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren. Die Beratung beginnt dabei schon vor Abschluss eines möglichen Arbeitsvertrages und soll Sie durch Ihr Arbeitsverhältnis begleiten, denn Beratung ist in vielen Fällen deutlich schneller und kostengünstiger als hinterher zu streiten. Selbstverständlich steht die Kanzlei Ihnen aber auch nach Ausspruch einer Kündigung oder Abmahnung in Arbeitsgerichtsverfahren zur Verfügung, um z.B. Ihren Arbeitsplatz durch eine rechtzeitig erhobene Kündigungsschutzklage zu sichern.
Forderungsinkasso
Neben der Spezialisierung auf das Inkasso von Hausgeldern für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen steht Ihnen die Kanzlei gerne komplett für das außergerichtliche Anmahnen über das Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung und Eintreibung der Forderung zur Seite. Auch hier gilt: der Arbeits- und Aktenaufwand kann durch moderne Kommunikations-mittel gering gehalten und damit auch zügiger bearbeitet werden. Anstehende Anträge sowie die damit anfallenden Kosten werden vorab mit Ihnen besprochen, so dass sprichwörtlich nicht „noch gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen wird“. Sollte der „Schuldner“ Insolvenzantrag stellen, werden wir Ihre Forderung gerne zur Insolvenz-tabelle anmelden und während des Verfahrens und der Wohlverhaltensphase weiterhin Ihre Rechte betreuen und Sie auf dem Laufenden.
Handels- und Gesellschaftsrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht
Wir beraten und vertreten insbesondere mittelständische Unternehmer, aber auch Einzelunternehmer und Kunden in allen Bereichen des Handelsrechts, des Kaufrechts und des Werkvertragsrechts.
Dies beginnt bei der Beratung zur Gestaltung von Kauf- oder Werkverträgen samt AGBs, geht über zur Prozessführung zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (z.B. Kaufpreis- oder Werklohnansprüche, Gewährleistung, Beweissicherung) und geht nahtlos über in die Vollstreckung der erreichten Vergleichen oder Urteilen für unsere Mandanten.
Hausgeldbetreuung
Ein weiterer zentraler Tätigkeitsbereich der Kanzlei ist die Betreuung von Eigentümergemeinschaften / Hausverwaltungen in Hinblick auf Hausgeldrückstände. Anders als bei manchen Kollegen soll die Bearbeitung bzw. Betreuung nach unserer Vorstellung von einem umfassenden Mandat nicht nur die bloße Anmahnung und Titulierung der Forderungen, sondern auch die Vollstreckung der Forderungen im Wege der Zwangsversteigerung umfassen. Es soll also eine vollumfängliche Betreuung gewährleistet werden, die den Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen die komplette Forderungsverfolgung samt der damit verbunden Haftungsgefahren abnimmt. Ziel der ganzen Tätigkeit ist hierbei außerdem, den Arbeits- und Aktenaufwand möglichst gering zu halten, weswegen in weiten Teilen auf elektronischen Datenaustausch gesetzt wird. Durch die speziellen Kenntnisse aus dem Bereich der Zwangsverwaltung wird überdies gewährleistet, dass auch dieses Instrument zur Haftungsreduktion eingesetzt und genutzt werden kann.
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht
Neben der Betreuung von Eigentümergemeinschaften in Hausgeldangelegenheiten steht die Kanzlei auch Hausverwaltungen und Miteigentümern von Wohnungseigentümergemeinschaften bzgl. Fragen rund um die „Welt“ der Wohnungseigentümer-gemeinschaft zur Verfügung.
Auf Grund der Erfahrungen aus dem Bereich der Zwangsverwaltungen, bei denen sich die Mehrzahl im Bereich der Wohnungen und damit innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften abspielt, ist die nötige, rationale, differenzierte und professionelle Denk- und Herangehensweise mehr als vorhanden, so dass Sie jederzeit eine professionelle praxisorientierte und wirtschaftliche Beratung oder Vertretung erhalten. Außerdem steht Ihnen die Kanzlei überdies auch bei der Begleitung beim Kauf von Wohnungseigentum, der Vertragsprüfung, der Prüfung von Teilungserklärungen, Wirtschaftsplänen und Abrechnungen, wie auch bei Fragen zur ordnungsgemäßen Verwaltung zur Verfügung.
Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht
„Der Verteidiger ist einzig seinem Mandanten verpflichtet. Seine Aufgabe ist einzig die Verteidigung. Verfehlt er sie, gerät nicht nur das Gefüge des Strafprozesses ins Wanken. Der Strafverteidiger selbst würde ein Schutzrecht der Bürger demontieren.“ (Zitat von Ferdinand von Schirach, Buchautor und Strafverteidiger)
Im Rahmen unserer Verteidigung stehen wir Ihnen kompetent, schnell und zuverlässig zur Seite. Wir betreuen Sie im:
– Ermittlungsverfahren: Das Ermittlungsverfahren ist der Ausgangspunkt jedes Buß- und Strafgeldverfahrens. Die Staatsanwaltschaft oder andere Strafverfolgungsbehörden (z.B. Polizeibehörden) leiten ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhalten, welche den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde. Sind alle erforderlichen Beweise erhoben worden, schließt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ab, indem sie öffentlichen Klage erhebt oder das Verfahren einstellt.
– Zwischenverfahren: Es bezeichnet den zwischen Ermittlungsverfahren und dem Hauptverfahren liegenden Teilabschnitt des strafrechtlichen Erkenntnisverfahren. Das Zwischenverfahren beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht und endet mit der Entscheidung über die Eröffnung oder Nichteröffnung des Hauptverfahrens.
– Hauptverfahren: Das Hauptverfahren ist der abschließende Teil des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens. Es beginnt mit der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung durch den Eröffnungsbeschluss und endet mit dem Urteil oder der Einstellung des Verfahrens.
– und bei der strafrechtlichen Nachsorge: Das Strafverfahren ist mit der Verkündung des Urteils noch nicht beendet. Es schließen sich noch die Strafvollstreckung („ob“), der Strafvollzug („wie“) und damit im Zusammenhang stehende Themen wie z.B. Erfassung der Daten in den Registern, Bewährung, zivilrechtliche Ansprüche, Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen sowie berufsrechtliche Nebenfolgen an. Wie Sie sehen beinhaltet das Strafverfahren mehrere „Stationen“. Melden Sie sich daher frühzeitig bei uns, da ihr Verhalten am Anfang des Ermittlungsverfahrens die Weichen für die spätere Entscheidung stellen kann.
Verkehrsrecht
Schnell ist ein Unfall im Straßenverkehr passiert und ebenso schnell sieht man sich erheblichen Ansprüchen der Unfallgegner oder der Versicherungen ausgesetzt. Damit man in diesem Dschungel des Straßen-verkehrsrechtes nicht den Überblick verliert, steht Ihnen die Kanzlei mit Rat und Tat quasi sofort nach dem Unfall zur Verfügung.
Genauso einfach kann es sein, dass der Führerschein in Gefahr ist.
Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus den unterschiedlichsten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Das öffentliche Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis nach Drogen- oder Alkoholkonsum: Stichwort MPU) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (z.B. Trunkenheit am Steuer, Bußgeldverfahren wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit).
Der Leistungsumfang Ihrer Kanzlei vor Ort reicht dabei von der einfachen Beratung, über die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit Gegnern und Versicherungen bis hin zur Vertretung in Folgeverfahren wie Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.
Zwangsverwaltung
Einer der zentralen Tätigkeitsbereiche der Kanzlei ist die Übernahme und Abwicklung von Zwangsverwaltungsaufträgen. Unter Zwangsverwaltung versteht man eine von mehreren Arten der Zwangsvollstreckung in Immobilien. Sie wird in ihrem einem eigenen Gesetz und einer speziellen Verordnung, dem Zwangsversteigerungs-gesetz (ZVG) und der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) geregelt. Anders als die Zwangsversteigerung geht es bei der Zwangsverwaltung um die Entziehung von Nutzungen – also die Einnahme von Mieten, Pacht aber auch z.B. von Erbaurechtszinsen – welche aus der Immobilie oder dem Grundstück entspringen, und nicht um die endgültige Verwertung des Objektes. Außerdem ist es Aufgabe des Zwangsverwalters, das Zwangsverwaltungs-objekt ordentlich zu verwalten, also z.B. zu versichern und vor Gefahren zu schützen. Der Zwangsverwalter wird dabei auf Antrag eines Gläubigers vom zuständigen Gericht bestellt und ist ausschließlich diesem gegenüber rechenschaftspflichtig.