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Forderungsinkasso

Neben der Spezialisierung auf das Inkasso von Hausgeldern für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen steht Ihnen die Kanzlei gerne komplett für das außergerichtliche Anmahnen über das Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung und Eintreibung der Forderung zur Seite. Auch hier gilt: der Arbeits- und Aktenaufwand kann durch moderne Kommunikations-mittel gering gehalten und damit auch zügiger bearbeitet werden. Anstehende Anträge sowie die damit anfallenden Kosten werden vorab mit Ihnen besprochen, so dass sprichwörtlich nicht „noch gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen wird“. Sollte der „Schuldner“ Insolvenzantrag stellen, werden wir Ihre Forderung gerne zur Insolvenz-tabelle anmelden und während des Verfahrens und der Wohlverhaltensphase weiterhin Ihre Rechte betreuen und Sie auf dem Laufenden halten.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]